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MaltechBau
Die Firma MaltechBau bietet seinen Kunden eine kompetente und vertrauensvolle Partnerschaft in der Realisierung von verschiedensten Bauvorhaben. Von Verputz- und Maurerabeiten bis hin zu energetischen Sanierungen, Vollwärmeschutz oder Renovierungen steht die Firma Maltech seinen Kunden zur Seite.
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AGB

Im Sinne und mit den Wirkungen der Art. 1469 bis ff. ZGB erklären die Parteien, dass der gesamte Vertrag sowie jede einzelne Klausel desselben Gegenstand individueller Diskussion und Vereinbarung zwischen ihnen war.

1.1

  Unbeschadet jeglicher Abweichung und Abänderung, welche schriftlich zu genehmigen ist, gelten die vorliegenden Verkaufsbedingungen auch hinsichtlich aller zukünftigen Bestellungen und/oder schriftlichen Auftragsbestätigungen des Kunden, ebenso wie für jede einzelne Lieferung vonseiten der Fa. Maltech GmbH (nachfolgend Maltech genannt).
Mit der schriftlichen Bestätigung des Kaufangebotes von Maltech und/oder schriftlichen Bestellung seitens des Kunden, gelten die vorliegenden Verkaufsbedingungen als vom Kunden anerkannt und diesen bindend.

1.2

  Durch schriftliche Bestätigung des Kunden der schriftlich an ihn ergangenen Angebote und Bestellangebote von Maltech, gelten diese somit als angenommen und unwiderruflich. Das Eigentum der Prospekte, der Zeichnungen, der Reklamezeichen sowie der entsprechenden dazugehörigen immateriellen Rechte, einschließlich jener betreffend die den Angeboten und Aufträgen beigeschlossenen Dokumente, wie Bilder, technische Zeichnungen, Gewichtsangaben, Abmessungen, sind ausschließliches Eigentum von Maltech.

1.3

  Event. Mängel, welche auf die fehlerhafte Übermittlung der technischen Daten/Maße/Materialien usw. an Maltech zurückzuführen sind, gehen zu ausschließlichen Lasten des Kunden. Zu diesem Zwecke erklärt der Kunde ebenso, dass ihm bekannt ist, dass die Darstellung und Beschreibung der Produkte in den Prospekten und sonstigem Bildmaterial lediglich indikativen Wert hat und daher eine event. Abweichung des bestellten Produktes von jenem laut Werbematerial keinen Mangel und keine Abweichung darstellt, nachdem lediglich das bestellte Produkt als Maßstab hierfür herangezogen wird.

1.4

  Die in den Kaufangeboten/Bestellungen angeführten Liefertermine haben lediglich indikativen Charakter und sind nicht bindend und daher wird eine Haftung von Maltech für verspätete Übergabe ausgeschlossen. Im besonderen wird die Haftung von Maltech für Verspätungen ausgeschlossen, welche auf Zufall, höhere Gewalt und nicht Maltech anlastbaren Vorfällen zurückzuführen sind, darunter auch Fälle, die Dritten anlastbar sind; dem Kunden ist bekannt, dass einige Zusatzteile und Rohstoffe, welche für die Produktion von Maltech verwendet werden, von Drittlieferanten bezogen werden. Es wird auf jeden Fall die Haftung für Verspätung in der Übergabe ausgeschlossen, wenn diese Verspätung aufgrund von Änderungswünschen des Kunden erfolgt, so wie von Maltech angenommen. Maltech behält sich weiters die Möglichkeit vor, Teillieferungen durchzuführen, wobei in diesem Falle die Haftung für verspätete Lieferung für noch nicht übergebene Produkte ausgeschlossen ist.

1.5

  Die Übergabe der Ware ist als erfolgt anzusehen und somit gilt auch der Übergabetermin als erfüllt und eingehalten, im Moment der Übergabe der Waren mittels Personal von Maltech an den Kunden oder im Moment der Übergabe der Waren an den Drittfrächter und folglichem Übergang jeglicher Haftung und Gefahr hinsichtlich der Ware auf den Kunden, was auch für den Fall gilt, dass der Transport der Ware auf Wunsch und im Auftrag des Kunden seitens Maltech erfolgt.

1.6

  Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich bei Erhalt zu überprüfen und Mängel spätestens und innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware zu beanstanden und zwar schriftlich mittels Fax oder mittels Einschreibebrief mit Rückantwort, wobei das Transportdokument und eine konkrete Beschreibung der Art der Mängel beizuschließen ist; Im Falle von versteckten Mängeln muss die Beanstandung innerhalb von 8 Tagen ab Entdecken derselben erfolgen. Für nicht innerhalb der genannten Fristen beanstandete Mängel übernimmt Maltech keinerlei Haftung.

1.7

  Aufgrund der erfolgten Anzeige hat Maltech nach seinem freien Ermessen und unbeschadet der Notwendigkeit der Annahme des Mangels durch dieselbe, die Möglichkeit, nach eigener freier Wahl, entweder den Ersatz vorzunehmen oder die Reparatur der Ware oder eine Preisreduzierung. Es ist ausserdem ausschließliche Möglichkeit von Maltech, die mangelhafte Ware einer Überprüfung vor Ort zu unterziehen oder zu beantragen, dass dieselbe, auf Kosten des Kunden, retourniert wird. Die beanstandete Ware kann an Maltech nur im Falle ausdrücklicher Ermächtigung zurückgeschickt werden.Die gegenständliche Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur des mangelhaften Produktes oder, nach Wahl von Maltech, auf den Ersatz desselben oder auf die Rückgabe des Preises; jede weitere Verpflichtung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.

1.8

  Unbeschadet anderslautender Vereinbarungen muss die Zahlung innerhalb und spätestens der von den Parteien vereinbarten Fristen und ohne jeglichen Abzug erfolgen, welche als taxativ und fix zugunsten von Maltech anzusehen sind. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Zinsen im Sinne der Art. 4 und Art. 5 des Gesetztesdekretes Nr. 231/2002, in Höhe des aktuellen europäischen Zinssatzes EURIBOR 6 Monate + 7%, zu entrichten, zuzüglich aller mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten und Spesen.

1.9

  Beanstandungen oder Anfechtungen jedweder Art berechtigen den Kunden nicht, die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu verspäten. Der Kunde kann in keinem Falle Einwände oder Klagen gegenüber Maltech erheben, solange er nicht jeder ausgesetzten Zahlung nachkommt, einschließlich Zahlung der Ware, auf welche sich die Beanstandung bezieht.

1.10

  Es steht Maltech frei, in jedem Moment die Bestellung auszusetzen oder zu annullieren oder auch die Zahlungsbedingungen abzuändern, wenn, nach deren freiem Ermessen, sich die Umstände der Zahlungsfähigkeit des Kunden verschlechtern sollten; sofern der Kunde zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen sein sollte (vorzeitige Zahlung des Preises, vorhergehende Lieferungen, vertragliche Sicherstellungen), steht Maltech die Möglichkeit zu - ohne dass dies die Bezahlung von irgendwelchen Beträgen oder Schadenersatzsummen an den Kunden mit sich bringt - die Übergabe der Ware der Bezahlung jeder noch offenen Rechnung unterzuordnen.

1.11

  Für den Fall, dass der Kunde den vereinbarten Preis nicht pünktlich bezahlt, gilt der Vertrag automatisch aufgrund des Verschuldens des Kunden als aufgelöst; im Falle von vereinbarten Ratenzahlungen verfällt der Kunde automatisch von der Terminbegünstigung, ohne Notwendigkeit irgendeiner Mitteilung. Maltech hat daher das Recht, sofort die Bezahung sämtlicher durchgeführter Lieferungen zu verlangen, vorbehaltlich des Rechtes auf Ersatz eines höheren Schadens.

1.12

  Die Verarbeitung aller Kundendaten seitens Maltech, Inhaber der Verarbeitung, erfolgt elektronisch oder händisch und ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der gegenständlichen und zukünftigen Vertragsverhältnisse, um gesetzlichen Bestimmungen und Anordnungen von gesetzlich berechtigten Behörden gerecht zu werden, ebenso der Führung der regulären Buchhaltung und Kundendatei, sowie zum Zwecke der Übermittlung von Werbe- und Informationsmaterial und der Marktforschung, im Sinne des Gesetzes Nr. 675/96. Der Kunde bestätigt, über die Verarbeitungsmodalitäten sowie über seine Rechte gemäß Art. 13 des Gesetztes Nr. 675/96 und nachfolgende Änderungen informiert worden zu sein. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Vertragspartner ausdrücklich, die oben angeführte Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung im Sinne des Art 11 und im Sinne des Art. 20 seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verbreitung seiner Daten durch den gegenständlichen Inhaber und/oder den Verantwortlichen im Rahmen der besagten Information.

1.13

  Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Maltech und dem Kunden gilt ausschließlich italienisches Recht. Die Parteien vereinbaren, dass ausschließlicher Gerichtsstand für jedewede Streitigkeit den vorliegenden Vertrag betreffend, der Gerichtsstand von Bozen ist.

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